S1, F6: Als sich Widersprüche zwischen den Aussagen des Beschuldigten und dem Obduktionsbericht sowie des Berichts des Technologischen Instituts ergeben, reichen die Indizien aus, um den verdächtigen U-Boot-Besitzer wegen Mordes anzuklagen.

S1, F6: Als sich Widersprüche zwischen den Aussagen des Beschuldigten und dem Obduktionsbericht sowie des Berichts des Technologischen Instituts ergeben, reichen die Indizien aus, um den verdächtigen U-Boot-Besitzer wegen Mordes anzuklagen.